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Das macht dann sFr. 140.00

Ab 1. März 2006 wird beim "Nichtgewähren des Vortrittsrechts am Fussgängerstreifen" eine Ordnungsbusse von 140 Franken fällig.

Auf den ersten Blick scheint dies ein Rückschritt zu sein, denn bisher hatte das Nichtanhalten am Streifen eine Verzeigung zur Folge und eine Beurteilung durch den Richter, was auf jeden Fall mehr als 140 Franken kostete. Eine Verzeigung aber braucht Schreibarbeiten des Polizisten am "Tatort". Und die dauerten oft so lange, dass weitere Sünder ohne jede Sanktion davonkamen: In einem Test der Verkehrspolizei St. Gallen konnten von 28 fehlbaren Lenkern nur gerade 6 zur Rechenschaft gezogen werden. Das widerspricht dem Gebot der Rechtsgleichheit, und es fördert weder die Durchsetzung des Fussgängervortritts noch den Respekt vor dem Gesetz. Deshalb hat RoadCross vor 4 Jahren den Vorschlag im Nationalrat eingebracht, das 'Massendelikt’ Vortrittsverweigerung am Streifen wenigstens mit einer Ordnungsbusse zu ahnden. Wer jedoch Fussgänger auf dem Streifen konkret gefährdet wird nach wie vor verzeigt und muss mit einem Fahrausweisentzug rechnen.

[Quelle: RoadCross]

Ich habe mit dieser Regelung überhaupt keine Probleme, denn ich halte schon seit Jahren am Streifen an, wenn ein Fussgänger beabsichtigt, die Strasse zu überqueren.

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